Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1. Allgemeines

1.1. Die nachstehenden Vertragsbestimmungen (AGB) gelten für sämtliche auf Basis des gedruckten Co-med Katalogs zwischen dem Kunden (nachfolgend KUNDE) und dem Anbieter (nachfolgend: VERKÄUFER) abgeschlossenen Kaufverträge über Waren.

1.2. VERKÄUFER ist der jeweilige CO-MED-Fachhändler, der für den KUNDEN zuständig ist. Die Co-med GmbH & Co. KG, Hochstraße 1, 66265 Heusweiler (nachfolgend: CO-MED) als Herausgeberin des Co-med Katalogs wird nicht selbst Vertragspartner der auf Basis des Katalogs und dieser AGB geschlossenen Verträge.

1.3. Konkrete Informationen zum jeweiligen VERKÄUFER sind auf der jeweiligen Titelseite des Co-med Katalogs aufgedruckt.

1.4. Diese AGB richten sich ausschließlich an KUNDEN die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind. Bestellungen von Verbrauchern i,S,d, § 13 BGB werden nicht entgegengenommen. Der KUNDE bestätigt mit seiner Bestellung, dass er die Leistung im geschäftlichen Kontext, d.h. als Unternehmen bestellt.

1.5. Die in diesen AGB aufgeführten Rechte und Pflichten gelten unabhängig von der Art und Weise der Finanzierung des Kaufpreises, selbst wenn der VERKÄUFER den KUNDEN bei der Erlangung einer Finanzierung unterstützt oder diese sonst vermittelt hat.

1.6. Diese AGB gelten nicht für Leistungen, die über die Online-Plattform www.co-med.de bestellt werden.

1.7. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN erkennt der VERKÄUFER nicht an, es sei denn, der VERKÄUFER hätte diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsschluss

2.1. Gegenstand dieser AGB ist die Bestellung und Abwicklung von Bestellungen bzgl. der in dem Co-med Katalog angebotenen Waren und sonstigen Leistungen abseits des Online-Marktplatzes co-med.de oder anderer Online-Vertriebskanäle des VERKÄUFERS.

2.2. Die Darstellung der Leistungen des VERKÄUFERS im Co-med Katalog, in sonstigen Produktbeschreibungen, Flyern, Katalogen, Preislisten, Aussagen etc. sowie ggf. im Angebot und dessen Anlagen stellt lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den KUNDEN zur Bestellung dar. Der KUNDE gibt durch die Bestellung ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss über die entsprechenden Waren / Leistungen des VERKÄUFERS ab. Der VERKÄUFER wird das Angebot des KUNDEN nach Prüfung  durch gesonderte Annahmeerklärung oder durch Übersendung der Ware annehmen. Erst mit dieser gesonderten Annahmeerklärung bzw. mit Übersendung der bestellten Waren / Erbringung der Leistung kommt der Vertrag zu Stande. Die  Rechnungsstellung steht einer Annahmeerklärung gleich. Weder der Co-med Katalog noch sonstige Produktinformationen stellen Angebote des VERKÄUFERS dar.

2.3. Produktbeschreibungen, Darstellungen, Aussagen, etc. des VERKÄUFERS sind Leistungsbeschreibungen, jedoch keine Garantien. Eine Garantie bedarf einer gesonderten schriftlichen Erklärung durch die Geschäftsleitung oder einem sonstigen Vertretungsberechtigten des VERKÄUFERS.

2.4. Der KUNDE kann eine Bestellerklärung, beispielsweise durch Übersendung des Auftragsformulars, per E-Mail, Fax, Brief oder telefonisch usw., gegenüber dem VERKÄUFER oder CO-MED abgeben.

2.5. Verträge bzgl. der platzierten Bestellungen kommen ausschließlich zwischen dem KUNDEN und dem VERKÄUFER zustande, nicht zwischen den KUNDEN und CO-MED.

2.6. Die Vertragssprache ist deutsch.

3. Preise und Versandkosten

3.1. Alle Preisangaben, insbesondere solche im Katalog oder in sonstigen Preislisten, gelten für eine Lieferung ab Herstellerwerk bzw. ab Lager und verstehen sich ohne Umsatzsteuer. Die entsprechenden Tagespreise und deren Übereinstimmung mit den Angaben in Produktbeschreibungen, Flyern, Katalogen, Preislisten, Aussagen etc. sowie ggf. im Angebot und dessen Anlagen können auch bei dem VERKÄUFER vor einer Bestellung tagesaktuell nachgefragt werden. Abweichende Preise gelten nur bei ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung durch den VERKÄUFER.

3.2. Der KUNDE trägt die Umsatzsteuer in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe am Tag der Ausführung der Lieferung; etwaige nachträgliche gesetzliche Änderungen werden entsprechend der gesetzlichen Regelung nachbelastet oder rückvergütet.

3.3. Im Einzelfall können bei grenzüberschreitenden Lieferungen weitere Steuern (z. B. im Fall eines innergemeinschaftlichen Erwerbs) und/oder Abgaben (z. B. Zölle) anfallen, die vom KUNDEN zu zahlen sind.

3.4. Beim Kauf von Waren trägt der KUNDE die Kosten des Transportes. Nähere Informationen zu den Versandkosten sind auf der Internetseite: https://www.co-med.de/versand-und-lieferkonditionen/ abrufbar. Wünscht der KUNDE ausdrücklich eine Transportversicherung, wird der VERKÄUFER eine solche auf Kosten des KUNDEN abschließen.

3.5. Gebrauchte, restentleerte Verpackungen, die von solchen Waren stammen, die der VERKÄUFER an den KUNDEN geliefert hat, können von den KUNDEN ausschließlich am Geschäftssitz des Logistikdienstleisters: Co-med GmbH & Co. KG, Hochstraße 1, 66265 Heusweiler, Deutschland oder am Geschäftssitz des VERKÄUFERS bzw. an einer zentralen Annahmestelle abgegeben werden.

4. Zahlungsbedingungen

4.1. Die VERKÄUFER akzeptieren nur die angebotenen Zahlungsmethoden. Der KUNDE wählt die von ihm bevorzugte Zahlungsart unter den zur Verfügung stehenden Zahlungsmethoden selbst aus.

4.2. Bei Zahlung auf Rechnung ist der vollständige Betrag am zehnten Arbeitstag nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.

4.3. Der VERKÄUFER behält sich das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 3 Monaten die Preise entsprechend den nach diesem Zeitpunkt eingetretenen Kostenänderungen, insbesondere aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreisänderungen der VERKÄUFERS in dem Maße zu erhöhen, wie seine Kosten gestiegen sind. Dem KUNDEN bleibt der Beweis des Gegenteils vorbehalten. In gleicher Weise und im gleichen Umfang ist der VERKÄUFER beim Eintritt von Kostensenkungen verpflichtet, den Kaufpreis entsprechend herabzusetzen.

4.4. Der VERKÄUFER wird eine entsprechende Änderung des Preises mindestens vier Wochen im Voraus schriftlich dem KUNDEN bekannt geben. Dem KUNDEN steht dann ein Kündigungs- oder Rücktrittsrecht für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu.

4.5. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

5. Zahlungsverzug, Aufrechnung

5.1. Im Falle des Verzugs ist der KUNDE zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen im unternehmerischen Geschäftsverkehr verpflichtet. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt dem VERKÄUFER vorbehalten. Die gesetzlichen Regelungen bzgl. der Folgen des Zahlungsverzuges bleiben unberührt.

5.2. Die Aufrechnung durch den KUNDEN ist nur zulässig, soweit seine behauptete Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt, oder ein über diese Forderung geführter gerichtlicher Rechtsstreit entscheidungsreif ist. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten. Von dem Aufrechnungsverbot sowie dem Verbot der Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sind die Gegenansprüche des KUNDEN, die auf der mangelhaften und/oder nicht vollständigen Erbringung der jeweiligen vertraglichen Leistungen des VERKÄUFERS beruhen, ausgenommen.

6. Liefer- und Versandbedingungen / Rückgabe von Verpackungen

6.1. Der VERKÄUFER ist berechtigt, den Versand der Ware, inkl. der Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) im Auf-trag des KUNDEN gem. § 315 BGB an die in der Bestellung vom KUNDEN mitgeteilte Lieferanschrift zu bestimmen, falls der KUNDE dem VERKÄUFER keine Vorgaben bzgl. des Versands in Textform unterbreitet.

6.2. Die Angabe von Lieferfristen durch den VERKÄUFER erfolgt unverbindlich. Sofern der VERKÄUFER verbindliche Lieferfristen, die gesondert bestätigt wurden, aus Gründen, die der VERKÄUFER nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird der VERKÄUFER den KUNDEN hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist
der VERKÄUFER berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Eine bereits erbrachte Gegenleistung des KUNDEN wird der VERKÄUFER unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch die Zulieferer des VERKÄUFERS, wenn der VERKÄUFER ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und weder den VERKÄUFER noch dessen Zulieferer ein Verschulden trifft und auch nicht nur ein vorübergehendes Leistungshindernis auf Seiten des Zulieferers des VERKÄUFERS besteht.

6.3. Bestellungen können nur von KUNDEN mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum aufgegeben werden. Die Lieferung erfolgt nur nach Deutschland sowie in die auf co-med.de angebotenen Länder. Bei Lieferverzögerungen wird der VERKÄUFER den KUNDEN umgehend informieren.

6.4. Der Eintritt von Lieferverzug des VERKÄUFERS bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den KUNDEN vorab erforderlich.

6.5. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe der Ware auf den KUNDEN über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen  Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den KUNDEN über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der KUNDE sich in Verzug der Annahme befindet.

6.6. Kommt der KUNDE in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, vom KUNDEN zu vertretenden Gründen, so ist der VERKÄUFER berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten) zu verlangen.

6.7. Sofern eine durch den KUNDEN bestellte Ware oder eine sonstige Leistung nicht lieferbar / verfügbar sein sollte, wird der VERKÄUFER dies als Rückstand führen und wenn verfügbar an den KUNDEN ausliefern bzw. die sonstige Leistung erbringen. Eine automatische Streichung von Rückständen erfolgt durch den VERKÄUFER nach 6 Monaten. Die ursprüngliche Bestellung des KUNDEN ist bezogen auf den Rückstand ab diesem Zeitpunkt als gegenstandslos anzusehen.

6.8. Die Rechte des KUNDEN aus Ziffer 10 dieser AGB und die gesetzlichen Rechte des VERKÄUFERS bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z. B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt. Sendet der Beförderer den Kaufgegenstand an den VERKÄUFER zurück, da eine Zustellung beim KUNDEN nicht möglich war, trägt der KUNDE die Kosten für einen erneuten Versand, wenn die Anlieferung bei dem KUNDEN an einem Werktag zwischen 08:00 und 18:00 Uhr MEZ erfolgte, es sei denn der KUNDE hätte den VERKÄUFER vorab auf eine Nichterreichbarkeit zum jeweiligen Lieferzeitpunkt explizit hingewiesen.

6.9. Gebrauchte, restentleerte Verpackungen, die von solchen Waren stammen, die der VERKÄUFER an den KUNDEN geliefert hat, können von den KUNDEN ausschließlich am Geschäftssitz des Logistikdienstleisters: Co-med GmbH & Co. KG, Hochstraße 1, 66265 Heusweiler, Deutschland oder am Geschäftssitz des VERKÄUFERS bzw. an einer zentralen Annahmestelle abgegeben werden.

7. Freiwillige Rücknahme / Sonderanfertigungen

7.1. Ein Recht des KUNDEN auf Rückgabe oder Umtausch der Ware / der Leistung besteht abseits gesetzlich geregelter Fälle nicht.

7.2. Bestellte und ordnungsgemäß gelieferte Ware kann außerhalb der gesetzlichen Fälle (z. B. Gewährleistung, Rücktritt, etc.) nur nach vorheriger Zustimmung des VERKÄUFERS an diesen zurückgegeben werden (sog. Freiwillige Rücknahme).

7.3. Die Ware muss im Rahmen einer freiwilligen Rücknahme in der unbeschädigten Originalverpackung und in einwandfreiem Zustand sein und jeweils mit dem VERKÄUFER im Einzelfall vereinbart werden.

7.4. Die Kosten der Rückgabe im Rahmen der freiwilligen Rücknahme trägt der KUNDE, es sei denn dies wir abweichend zwischen dem KUNDEN und dem VERKÄUFER vereinbart.

7.5. Steril verpackte Produkte, Sonderanfertigungen und Kühlware sind generell von freiwilliger Rücknahme oder Umtausch ausgeschlossen.

7.6. Möbel werden auftragsbezogen gefertigt und gelten als Sonderanfertigung. 

8. Eigentumsvorbehalt

8.1. Der VERKÄUFER behält sich das Eigentum an den verkauften Sachen bis zum Eingang aller bereits zum Zeitpunkt dieses Vertragsschlusses entstandenen Forderungen, einschließlich aller Forderungen aus Anschlussaufträgen, Nachbestellungen, Ersatzteilbestellungen vor. Der VERKÄUFER ist bei Zahlungsverzug des KUNDEN berechtigt, die Kaufsache in ihren Besitz zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch den VERKÄUFER liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Der jeweilige  VERKÄUFER ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des KUNDEN – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

8.2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der KUNDE den VERKÄUFER unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit dieser Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem VERKÄUFER die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der KUNDE für die dem VERKÄUFER entstandenen Ausfälle.

8.3. Der KUNDE ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt dem VERKÄUFER jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) seiner Forderung ab, die ihm aus der  Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der KUNDE auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des VERKÄUFERS, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der VERKÄUFER verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der KUNDE seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so kann der VERKÄUFER verlangen, dass der KUNDE ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

8.4. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den KUNDEN wird stets für den VERKÄUFER vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, dem VERKÄUFER nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt dieser das Miteigentum an  der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

8.5. Wird die Kaufsache mit anderen, dem VERKÄUFER nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt der VERKÄUFER Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des KUNDEN als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der KUNDE dem VERKÄUFER anteilmäßig  Miteigentum überträgt. Der KUNDE verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für den VERKÄUFER.

8.6. Der KUNDE tritt dem VERKÄUFER auch die Forderung zur Sicherung der Forderungen des VERKÄUFERS gegen den KUNDEN ab, die durch die Verbindung von Kaufsachen mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.

8.7. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten der Forderungen aller VERKÄUFER zusammen um mehr als 10 %, wird der VERKÄUFER auf Verlangen des KUNDEN Sicherheiten nach Wahl des VERKÄUFERS freigeben.

9. Gewährleistung/Mängelhaftung/Rügepflicht bei Warenlieferungen

9.1. Die Rechte des KUNDEN bei Sach- und Rechtsmängeln richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB), soweit diese anwendbar sind.

9.2. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Kaufverträgen beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang auf den KUNDEN.

9.3. Grundlage der Mängelhaftung des VERKÄUFERS ist vor allem die vertraglich über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Soweit nicht gesondert vereinbart, besteht keine Verpflichtung des VERKÄUFERS, bestellte Ware vor Ort bei dem KUNDEN zu montieren, weshalb die Regelungen des § 434 Abs. 4 BGB nur für die Fälle gelten, in denen eine Montage explizit vertraglich vereinbart worden ist. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware im Sinne des § 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB gelten die Produktbeschreibungen in dem Co-med Katalog, in Flyern, in Preislisten oder in sonstigen Werbeaussagen (auch ggf. des Herstellers) sowie ggf. in einem Angebot und dessen Anlagen enthaltene Beschaffenheitsbeschreibungen die dem KUNDEN vor seiner Bestellung zugänglich waren oder die in gleicher Weise wie diese AGB in den Vertrag einbezogen wurden. Die Vereinbarung ersetzt die objektiven Anforderungen im Sinne des § 434 Abs. 3 BGB.

9.4. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 BGB i.V.m. § 434 Abs. 3 BGB). Mängelansprüche des KUNDEN setzen voraus, dass dieser die Leistung unverzüglich nach Erhalt auf erkennbare Mängel untersucht und dem VERKÄUFER nicht versteckte Mängel unverzüglich schriftlich (E-Mail, Brief oder FAX) anzeigt. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Leistung erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der KUNDE die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung des VERKÄUFERS für den betreffenden
Mangel ausgeschlossen.

9.5. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann der VERKÄUFER zunächst wählen, ob Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) geleistet wird. Das Recht des jeweiligen VERKÄUFERS, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Der VERKÄUFER ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der KUNDE den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der KUNDE ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

 9.6. Der VERKÄUFER erstattet die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Liegt kein Mangel vor, kann der VERKÄUFER vom KUNDEN die aus dem unberechtigten Verlangen, einen Mangel zu beseitigen, entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den KUNDEN nicht erkennbar.

9.7. Der KUNDE hat dem VERKÄUFER die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der KUNDE die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften an den VERKÄUFER zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn der VERKÄUFER ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet war.

9.8. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom KUNDEN zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der KUNDE vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

9.9. Ansprüche des KUNDEN auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 10 dieser AGB und sind im Übrigen ausgeschlossen.

10. Haftung

10.1. Die Ansprüche des KUNDEN auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gegen den VERKÄUFER richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach diesen Bestimmungen.

10.2. Die Haftung des VERKÄUFERS ist – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen, es sei denn die Schadensursache beruht auf Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit des in Anspruch genommenen VERKÄUFERS, seiner Mitarbeiter, seiner Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen. Soweit die Haftung des VERKÄUFERS ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des VERKÄUFERS.

10.3. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch den VERKÄUFER oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des VERKÄUFERS beruhen, haftet der VERKÄUFER nach den gesetzlichen Bestimmungen.

10.4. Sofern der VERKÄUFER zumindest fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, also eine Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (wesentliche Vertragspflicht bzw. Kardinalpflicht) verletzt, ist die Haftung auf den typischerweise entstehenden Schaden, also auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss, beschränkt. Eine wesentliche Vertrags- oder Kardinalpflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der KUNDE regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

10.5. Die Haftung des VERKÄUFERS nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§ 14 ProdHG).

11. Verjährung

11.1. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit es sich um den Verkauf einer Sache handelt, die üblicherweise für ein Bauwerk verwendet wird und den jeweiligen Mangel verursacht hat. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

11.2. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB).

12. Datenspeicherung und Datenschutz

12.1. Zum Zwecke der Bestellabwicklung werden personenbezogene Daten des KUNDEN bzw. der betroffenen Mitarbeiter des KUNDEN elektronisch gespeichert und für die Zwecke der Geschäftsbeziehung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften verarbeitet. Ergänzend gelten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des VERKÄUFERS.

13. Schlussbestimmungen

13.1. Der Co-med Katalog ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung, Vervielfältigung von Text und Bildmaterial ist ohne ausdrückliche Zustimmung nicht zulässig. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigung, Verarbeitung und Einspeicherung bzw. Verarbeitung in elektronischen Systemen. Jede widerrechtliche Verwendung von Text-, Bild- und Produktmaterial wird umgehend nach Feststellung rechtlich verfolgt.

13.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13.3. Sofern zwischen dem VERKÄUFER und dem KUNDEN keine abweichenden Vereinbarungen getroffen worden sind, ist Erfüllungsort der Geschäftssitz des VERKÄUFERS.

13.4. Ist der KUNDE Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des VERKÄUFERS. Dasselbe gilt, wenn der KUNDE Unternehmer ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis des VERKÄUFERS, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

 

Stand Juli 2022